9.8.10

Trichinenfund bei einem Wildschwein in Lüchow-Dannenberg

Manchmal empfindet man das Einreichen der Proben bei Schwarzwild zwecks Trichinenbeschau lästig. Proben ziehen, Meldebogen ausfüllen und zum Tierarzt bringen. Das alles kostet Zeit, die zusätzlich zur Versorgung des erlegten Stücks anfällt.
Die äußerst seltene Meldung "positiv auf Trichinen getestet" verleitet dazu, das Einreichen der Proben nicht so genau zu nehmen.
Doch auch dieses Jahr meldet ein Kreisveterinäramt den positiven Befund.
Ein Grund mehr, immer sorgsam darauf zu achten, alle Sauen testen zu lassen, bevor sie in den Handel gebracht werden.
Über den äußerst seltenen Befund eines Trichinenbefalls berichtet das Onlinemagazin des Kreises Lüchow-Dannenberg.

Trichinenfund bei einem Wildschwein in Lüchow-Dannenberg (LK-118/2010)

Lüchow.

Im Juli diesen Jahres wurden erstmalig seit Jahrzehnten Trichinen bei einem Wildschwein im Landkreis Lüchow-Dannenberg amtlich bestätigt. Der Frischling wurde im Nordkreis erlegt und vom Jäger ordnungsgemäß zur Trichinenuntersuchung vorgestellt. Nach Mitteilung des Befundes wurde der Wildkörper amtlich beschlagnahmt, eine weitere Probe für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gezogen und dann der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Die Entsorgungskosten trug der Landkreis.
Trichinen sind Parasiten, deren Larven im gut durchbluteten Muskelgewebe von Alles- oder Fleischfressern aber gelegentlich auch beim Pferd vorkommen. Insbesondere Schweine können Trichinenträger sein. Durch Genuss von rohem, mit Trichinenlarven infiziertem Fleisch (z.B. auch Mettwürsten oder Schinken) können die Parasiten auf den Menschen übergehen. Hier besiedeln sie zunächst den Darm, wo sie sich auch vermehren. Der betroffene Mensch leidet zu dieser Zeit unter Bauchschmerzen, Erbrechen und Fieber. Die lebend geborenen Larven wandern ab dem neunten Tag vom Darm aus in gut durchblutetes Muskelgewebe, wo sie je nach Sitz schwere Entzündungsreaktionen, Muskel- und Kopfschmerzen, Schwellungen bis hin zu Herz- oder Gehirnhautentzündungen verursachen können. In Einzelfällen führt die Infektion zum Tod.

Europaweit besteht daher eine Unterschungspflicht auf Trichinen, für die Schlachtkörper aller empfänglichen Tierarten, insbesondere für Schweine. Wildschweine sind durch Ihre Lebensart besonders gefährdet und gerade Jäger sind daher verpflichtet alle erlegten Wildschweine auf Trichinen untersuchen zu lassen. Hierfür müssen die Wildkörper vom Jäger gekennzeichnet werden, anschließend wird eine Probe genommen, die von einem Wildursprungsschein begleitet zur amtlichen Untersuchung in ein anerkanntes Labor verbracht wird. Erst nach abgeschlossener negativer Untersuchung ist der Wildkörper für den Verzehr freigegeben. Mit Trichinen infizierte Wildkörper sind von der zuständigen Behörde als genussuntauglich zu erklären und müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Vor vier Jahren wurde die Untersuchungsmethode auf Trichinen von der weniger sicheren "Muskel-Quetschmethode" auf die sichere "Verdauungsmethode" umgestellt und sehr viele Jäger seither intensiv vom Landkreis bzgl. der Trichinenprobenentnahme geschult. Diese effektivere Methode könnte möglicherweise die Zahl positiver Untersuchungsbefunde erhöhen und zeigt, dass die Trichinen zumindest beim Wildschwein immer noch eine ernstzunehmede Bedrohung darstellen.


Auch dieser vorliegende Fall machte erfreulicherweise wieder deutlich, dass die Zusammenarbeit mit Jäger und Jagdpächter reibungslos funktioniert und von großem Verantwortungsbewusstsein seitens der Jäger geprägt ist.
Dieser Trichinenfund zeigt, wie wichtig es ist, dass die rechtlichen Vorgaben zur Untersuchung eingehalten werden.

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