7.3.09

Das Vegetationsgutachten als Richtschnur

Es gibt wohl kein Thema, bei dem die Gemüter zwischen Jägern und Waldbesitzer derart hochkochen, wenn es um die Frage des Wildbestandes geht.
Für den Waldbesitzer, meist vertreten in der Person des Forstwirts, ist jedes die Naturverjüngung verbeißende Reh oder Hase ein Dorn im Auge.
Doch der Jäger, der eine Jagd pachtet, wünscht sich ein Revier, das sich durch Artenvielfalt und durch einen hohen Wildbestand auszeichnet.
Nun kann es nicht sein, dass der Waldbesitzer das Geld, das er für die Jagdpacht einnimmt, gleich wieder für Gatterungen und Junganpflanzungen ausgeben muss, nur damit der Jäger einen wildreiches Revier vorfindet.
Eine wirtschaftlich vertretbarer Waldbau, der auf weitestgehend kostenlose Naturverjüngung setzt, muss das Ziel in der Zukunft sein.
Trotzdem muss noch Platz für das Wild vorhanden bleiben, schließlich wollen wir alle einen nachhaltig wirtschaftenden Waldbau und eine nachhaltige Bejagung des heimischen Wildes.

Obwohl beide, der Forst und der Jagdbetreib dem Nachhaltigkeitsgedanken folgen, sind bei der Umsetzung der partikulären Interessen der jeweils einzelnen Gruppe der Konflikt vorprogrammiert.

Natürlich können die aufwendigen Vegetationsgutachten keine genauen Angaben liefern, wie hoch das Missverhältnis von Waldfläche zu Wildbestand ist, aber es ist eine Richtschnur, an der die Parteien sich beim Aufstellen der Abschußpläne orientieren können.

Eine interessanten Bericht über die Funktion und die Aufgabe von Vegetationsgutachten liefert das Onlinemagazin der Hallertauer Zeitung:


waidmannsheil

Euer

stefan


Ein weiterer Bericht zum Thema Vegetationsgutachten: Regiejagd statt Jagdverpachtung


Wildbestand und Waldverjüngung muss kein unlösbarer Zielkonflikt sein


Mainburg/Kelheim. Ein neutraler Wegweiser zur Situation der Waldverjüngung soll das forstliche Gutachten sein, über das das Amt für Landwirtschaft und Forsten Abensberg jetzt im Wald bei Hienheim informiert hat. Die Verbiss-Situation wird dafür an verschiedenen Knotenpunkten erfasst.

Die Ausgangslage zur Erstellung des Vegetationsgutachtens, für das die amtlichen Förster in den nächsten Wochen ausschwärmen, ist einfach erklärt: Im Wald leben Rehe, und die fressen gerne junge Bäume. Viele Rehe fressen viele junge Bäume. Aber was genau denn viele Rehe sind, daran scheiden sich oft die Geister.


Jäger und Waldbesitzer sehen die Definition dessen, was an Wildbestand für den Wald ideal ist, oft unterschiedlich. Und so soll das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ein neutraler Weiser sein. "Ziel des Gutachtens ist es, durch einen sachgerechten Wildstand die Waldverjüngung aufkommen zu lassen", formulierte Nikolaus Ritzinger, neuer Leiter des Bereiches Forsten am Amt für Landwirtschaft und Forsten Abensberg.

Gut 35 Jäger, Waldbesitzer und Vertreter der Jagdgenossenschaften waren der Einladung in ein Waldstück bei Hienheim gefolgt, um sich die diesjährigen Aufnahmekriterien erklären zu lassen. Alle drei Jahre müssen die Forstbeamten die Situationsaufnahme zur Verbissbelastung zeitgleich in Bayern nach einem festgelegten Schema vornehmen.

Dazu, so erläuterte Förster Hubert Beslmeisl, wurde ein fiktives Gitternetz über den Freistaat gelegt. Für die sechs Hegegemeinschaften im Landkreis Kelheim geben etwa 30 bis 40 solcher Schnittpunkte je Hegegemeinschaft einen Anhalt für die Verbissbelastung in den Landkreisregionen. "Da kann es vorkommen, dass in manchen Jagdrevieren überhaupt keine Aufnahmepunkte liegen, aber für die jeweilige Hegegemeinschaft ist der Aussagewert dennoch repräsentativ", erläuterte Beslmeisl die Ansicht der Statistiker.

Auf einer nahen Verjüngungsfläche mit zahlreich stehendem Baumnachwuchs zeigten Ritzinger und Beslmeisl die Details der Erfassung. Beslmeisl wählte diese zum Knotenpunkt nächstgelegene Jungwuchsfläche und pflockte eine mindestens 50 Meter lange gerade Linie mit fünf Fluchtstäben ab.

An jedem dieser Stäbe werden die nächsten 15 Forstpflanzen mit einer Mindesthöhe von 20 Zentimetern gesucht. Danach wird festgestellt, ob sie verbissen sind oder Fegeschäden aufweisen. Anhand der Verbisszahlen und der maximalen Entfernung der Pflanzen zum Stab kann die Bestockung der gesamten Fläche und die Höhe des Verbisses berechnet werden.

Die Ergebnisse dieser flächigen Aufnahmen werden zentral ausgewertet und den Jägern wie den Jagdgenossen zur Stellungnahme zugeleitet. "Die Jagdgenossenschaften sollen mit ihren Jägern besprechen, wie die Verbisssituation in ihren Revieren behandelt werden soll", ist dazu der Wunsch von Ritzinger. Erst danach wird das Gutachten erstellt und den Landratsämtern überlassen. Die Jagdbehörden dort setzen dann den Rehwildabschuss für die einzelnen Reviere fest.

Die Frage von Jäger Hans Pause, wozu denn die teueren Gutachten seit 1986 erstellt werden, wenn die Umsetzung ohnehin zwischen Jägern und Waldeignern stattfindet, schien nicht unberechtigt. "Erst durch diese Gutachten ist die Diskussion über die Verbissbelastung in Gang und damit Bewegung in die Sache gekommen.

Seither hat der Laubholzanteil im Landkreis deutlich zugenommen", argumentierte Ritzinger. Auch Kreisjagdberater Albert Blüml sieht das Verfahren als hilfreiche Einrichtung, bei der die Interpretation wichtig ist. "Die Akzeptanz bei den Jägern könnte allerdings besser sein. Man muss auch ihre Bedürfnisse sehen", räumte er jedoch ein.

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